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Für Eigentümer, Beiräte & Vermieter im Rhein-Main-Gebiet

Hausverwaltung wechseln – ohne Stress, ohne Lücke.

Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Den Hausverwalter zu wechseln ist einfacher, als die meisten denken. Wir prüfen Ihre Fristen, schauen uns Ihre Immobilie persönlich an und begleiten Sie sicher durch Abberufung, Beschluss und Neustart – in Mainz, Wiesbaden und im ganzen Rhein-Main-Gebiet.

✓Kostenlose Erstberatung zum Wechsel
✓Persönlicher Vor-Ort-Termin statt Pauschalangebot
✓Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
In 2 Minuten zum kostenlosen Erstgespräch
Schritt 1 von 7
Was möchten Sie verwalten lassen?
EigentümergemeinschaftWEG-Verwaltung
Vermietete WohnungSondereigentumsverwaltung
MiethausMietverwaltung
Gewerbe / gemischtGewerbeverwaltung
Wie viele Einheiten hat das Objekt?
1 – 9
10 – 29
30 – 59
60 oder mehr
Wo liegt die Immobilie?
Mainz
Wiesbaden
Frankfurt
Darmstadt
Rheinhessen
Andere Region
Was stört Sie an der jetzigen Verwaltung?
Mehrfachauswahl möglich
Schlecht erreichbar
Abrechnungen zu spät
Reparaturen bleiben liegen
Zu wenig Transparenz
Zu teuer
Verwalter hört auf
Weiter
Wann möchten Sie wechseln?
So schnell wie möglich
Zum Jahreswechsel
Zur nächsten Versammlung
Erst mal informieren
In welcher Rolle fragen Sie an?
Verwaltungsbeirat
Eigentümer/in in einer WEG
Vermieter/in
Sonstiges
Fast geschafft – wie erreichen wir Sie?
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist bei uns angekommen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – meist schon am selben Tag.
Leider ist etwas schiefgelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut oder rufen Sie uns an: 0176 80627089.
Kein Spam, keine Weitergabe an Dritte.
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Warnsignale

Wann sollten Sie die Hausverwaltung wechseln? 6 Warnsignale

Selten ist es ein einzelner Vorfall. Meistens ist es die Summe kleiner Dinge – und das Gefühl, über die eigene Immobilie weniger zu wissen als früher.

01

Niemand ist erreichbar

Anrufe gehen ins Leere, E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet, und für jede Frage gibt es einen neuen Sachbearbeiter.

02

Abrechnungen kommen zu spät

Jahres- oder Nebenkostenabrechnung lassen auf sich warten oder sind kaum nachvollziehbar.

03

Reparaturen bleiben liegen

Schäden werden verschleppt, Handwerker nicht koordiniert, Instandhaltung findet nur auf Druck statt.

04

Kaum Transparenz

Sie wissen nicht genau, was mit Hausgeld und Rücklage passiert und welche Vorgänge gerade offen sind.

05

Beschlüsse versanden

Eigentümerversammlungen sind schlecht vorbereitet, und was beschlossen wurde, wird nicht umgesetzt.

06

Die Verwaltung hört auf

Ihr Verwalter geht in den Ruhestand, wird verkauft oder kündigt – und Sie brauchen kurzfristig eine Lösung.

Erkennen Sie zwei oder mehr Punkte wieder? Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch.Wechsel prüfen lassen
Rechtslage

Hausverwalter wechseln: Das gilt seit der WEG-Reform 2020

Für Eigentümergemeinschaften gilt seit dem 1. Dezember 2020: Sie können Ihren WEG-Verwalter jederzeit abberufen und sind nicht mehr an ihn gebunden, bis der Vertrag ausläuft.

Jederzeit

Der WEG-Verwalter kann ohne wichtigen Grund abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG).

Mehrheit

Dafür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung.

Max. 6 Monate

Der bisherige Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG) – so lange kann der alte Verwalter in der Regel noch seine Vergütung verlangen.

Miet- oder Sondereigentumsverwaltung?

Hier gilt die Kündigungsfrist aus Ihrem Verwaltervertrag – meist zum Ende der Vertragslaufzeit. Schicken Sie uns Ihren Vertrag, wir sagen Ihnen, bis wann Sie kündigen müssen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Ablauf

Verwalterwechsel in vier Schritten – so läuft der Wechsel zu Imavo

Gründlich statt pauschal: Wir lernen Ihre Immobilie kennen, bevor wir Ihnen ein Angebot machen.

1

Anfrage & Erstgespräch

Sie beantworten ein paar Fragen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, besprechen Ihre Situation am Telefon und prüfen Vertrag und Fristen.

Kostenlos
2

Vor-Ort-Termin & Unterlagen

Wir schauen uns Ihre Immobilie persönlich an und sichten Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen. Erst dann erhalten Sie ein Angebot, das wirklich zu Ihrem Objekt passt.

Gründlich statt pauschal
3

Beschluss oder Kündigung

In der WEG werden Abberufung, Kündigung, Neubestellung und Verwaltervertrag in einer Versammlung beschlossen. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung kündigen Sie schriftlich.

Auf Wunsch stellen wir uns vor
4

Start mit Imavo

Wir übernehmen die laufende Verwaltung, richten Ihr Kundenportal ein und sind ab Tag eins Ihr fester Ansprechpartner.

Persönlich betreut
Die richtige Wahl

Neue Hausverwaltung finden: Darauf sollten Sie achten

Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn die neue Verwaltung wirklich besser ist. Prüfen Sie diese Punkte – bei uns und bei jedem anderen Anbieter. Vorsicht bei Pauschalangeboten, die ohne Besichtigung und ohne Blick in die Unterlagen entstehen.

Erstgespräch vereinbaren
Gute Verwaltung erkennen Sie daran, dass sie …
✓ Ihre Immobilie besichtigt, bevor sie ein Angebot macht
✓ Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen vorab sichtet
✓ Ihnen einen festen Ansprechpartner nennt
✓ klare Reaktionszeiten zusagt
✓ Unterlagen digital zugänglich macht
✓ eine nachvollziehbare Vergütung ohne versteckte Posten anbietet
✓ die Region und verlässliche Handwerker vor Ort kennt
Der Unterschied

Was sich für Sie ändert

Bisher
Warteschleife und unbeantwortete E-Mails
Ständig wechselnde Ansprechpartner
Unterlagen nur auf Nachfrage
Schäden bleiben liegen
Abrechnungen, die niemand versteht
Mit Imavo
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
Alle Unterlagen digital im Kundenportal
Handwerker werden aktiv koordiniert
Nachvollziehbare Abrechnungen mit Erklärung
Kevin Ringelstein, Inhaber der Imavo Hausverwaltung
Ihr Ansprechpartner

Bei Imavo sprechen Sie direkt mit dem Inhaber.

„Viele Eigentümer bleiben jahrelang bei einer Verwaltung, mit der sie unzufrieden sind – weil sie den Wechsel für aufwendig halten. Mein Ziel ist, Ihnen genau diese Sorge abzunehmen: Sie treffen die Entscheidung, um alles andere kümmern wir uns.“

Kevin Ringelstein
Inhaber & Geschäftsführer, Imavo Hausverwaltung
FAQ

Häufige Fragen zum Wechsel der Hausverwaltung

Kann man die Hausverwaltung jederzeit wechseln?

Bei einer Eigentümergemeinschaft ja: Seit der WEG-Reform kann der Verwalter jederzeit und ohne wichtigen Grund abberufen werden – abweichende Klauseln in Gemeinschaftsordnung oder Vertrag sind unwirksam (BGH, Urteil v. 25.02.2022, V ZR 65/21). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung; bis dahin steht dem bisherigen Verwalter in der Regel noch seine Vergütung zu. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung gilt die Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag.

Welche Mehrheit braucht die Eigentümerversammlung?

Für Abberufung und Neubestellung genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der in der Versammlung abgegebenen Stimmen.

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

Das hängt vor allem vom nächsten Versammlungstermin oder Ihrer Kündigungsfrist ab. Die eigentliche Übergabe der Unterlagen dauert in der Regel nur wenige Wochen.

Muss die alte Verwaltung alle Unterlagen herausgeben?

Ja. Die bisherige Verwaltung ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben. Die Anforderung und Prüfung gehört bei uns selbstverständlich zur Übernahme dazu.

Was kostet der Wechsel zu Imavo?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Ein Angebot erstellen wir bewusst erst nach einem Vor-Ort-Termin und einem Blick in Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen – so passt die Vergütung wirklich zu Ihrem Objekt und es gibt später keine Überraschungen.

Was bekommen die Mieter vom Wechsel mit?

Mieter erhalten neue Kontaktdaten und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung. Wir informieren sie rechtzeitig und schriftlich, damit Zahlungen und Anliegen nahtlos weiterlaufen.

Muss dafür eine außerordentliche Versammlung stattfinden?

Nicht unbedingt. Oft wird der Wechsel auf der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen. Ist es dringend, kann auch eine außerordentliche Versammlung einberufen werden – wir beraten Sie, welcher Weg passt.

In welchen Regionen übernimmt Imavo die Verwaltung?

Wir verwalten Immobilien in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt und Rheinhessen – persönlich betreut aus Mainz.

Wie lange ist man an eine Hausverwaltung gebunden?

Ein WEG-Verwalter darf höchstens für fünf Jahre bestellt werden, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Gebunden sind Sie trotzdem nicht so lange: Die Eigentümer können den Verwalter jederzeit abberufen, der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung richtet sich die Laufzeit nach Ihrem Vertrag.

Was tun, wenn man mit der Hausverwaltung unzufrieden ist?

Sprechen Sie die Probleme zunächst schriftlich an und setzen Sie eine Frist – das schafft Klarheit und ist später hilfreich. Ändert sich nichts, stimmen Sie sich mit dem Verwaltungsbeirat und weiteren Eigentümern ab. Parallel können Sie Angebote neuer Verwaltungen einholen, damit die Versammlung direkt über Abberufung und Neubestellung entscheiden kann. Wir unterstützen Sie dabei mit einem kostenlosen Erstgespräch.

Wie kündige ich meine Hausverwaltung?

In einer WEG kann ein einzelner Eigentümer den Verwalter nicht allein kündigen: Die Eigentümerversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit die Abberufung und die Kündigung des Verwaltervertrags – idealerweise zusammen mit der Bestellung der neuen Verwaltung. Als Miet- oder Sondereigentumsverwaltung kündigen Sie als Eigentümer selbst, schriftlich und unter Einhaltung der vertraglichen Frist.

Bereit für eine Verwaltung, die sich kümmert?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.

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