
Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Den Hausverwalter zu wechseln ist einfacher, als die meisten denken. Wir prüfen Ihre Fristen, schauen uns Ihre Immobilie persönlich an und begleiten Sie sicher durch Abberufung, Beschluss und Neustart – in Mainz, Wiesbaden und im ganzen Rhein-Main-Gebiet.
Selten ist es ein einzelner Vorfall. Meistens ist es die Summe kleiner Dinge – und das Gefühl, über die eigene Immobilie weniger zu wissen als früher.
Anrufe gehen ins Leere, E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet, und für jede Frage gibt es einen neuen Sachbearbeiter.
Jahres- oder Nebenkostenabrechnung lassen auf sich warten oder sind kaum nachvollziehbar.
Schäden werden verschleppt, Handwerker nicht koordiniert, Instandhaltung findet nur auf Druck statt.
Sie wissen nicht genau, was mit Hausgeld und Rücklage passiert und welche Vorgänge gerade offen sind.
Eigentümerversammlungen sind schlecht vorbereitet, und was beschlossen wurde, wird nicht umgesetzt.
Ihr Verwalter geht in den Ruhestand, wird verkauft oder kündigt – und Sie brauchen kurzfristig eine Lösung.
Für Eigentümergemeinschaften gilt seit dem 1. Dezember 2020: Sie können Ihren WEG-Verwalter jederzeit abberufen und sind nicht mehr an ihn gebunden, bis der Vertrag ausläuft.
Der WEG-Verwalter kann ohne wichtigen Grund abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG).
Dafür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung.
Der bisherige Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG) – so lange kann der alte Verwalter in der Regel noch seine Vergütung verlangen.
Hier gilt die Kündigungsfrist aus Ihrem Verwaltervertrag – meist zum Ende der Vertragslaufzeit. Schicken Sie uns Ihren Vertrag, wir sagen Ihnen, bis wann Sie kündigen müssen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Gründlich statt pauschal: Wir lernen Ihre Immobilie kennen, bevor wir Ihnen ein Angebot machen.
Sie beantworten ein paar Fragen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, besprechen Ihre Situation am Telefon und prüfen Vertrag und Fristen.
Wir schauen uns Ihre Immobilie persönlich an und sichten Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen. Erst dann erhalten Sie ein Angebot, das wirklich zu Ihrem Objekt passt.
In der WEG werden Abberufung, Kündigung, Neubestellung und Verwaltervertrag in einer Versammlung beschlossen. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung kündigen Sie schriftlich.
Wir übernehmen die laufende Verwaltung, richten Ihr Kundenportal ein und sind ab Tag eins Ihr fester Ansprechpartner.
Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn die neue Verwaltung wirklich besser ist. Prüfen Sie diese Punkte – bei uns und bei jedem anderen Anbieter. Vorsicht bei Pauschalangeboten, die ohne Besichtigung und ohne Blick in die Unterlagen entstehen.
Erstgespräch vereinbaren„Viele Eigentümer bleiben jahrelang bei einer Verwaltung, mit der sie unzufrieden sind – weil sie den Wechsel für aufwendig halten. Mein Ziel ist, Ihnen genau diese Sorge abzunehmen: Sie treffen die Entscheidung, um alles andere kümmern wir uns.“
Wir betreuen Eigentümergemeinschaften, Mietshäuser und vermietete Eigentumswohnungen im Rhein-Main-Gebiet – persönlich aus Mainz, mit kurzen Wegen zum Vor-Ort-Termin. Mehr zur Verwaltung in Ihrer Stadt:
Bei einer Eigentümergemeinschaft ja: Seit der WEG-Reform kann der Verwalter jederzeit und ohne wichtigen Grund abberufen werden – abweichende Klauseln in Gemeinschaftsordnung oder Vertrag sind unwirksam (BGH, Urteil v. 25.02.2022, V ZR 65/21). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung; bis dahin steht dem bisherigen Verwalter in der Regel noch seine Vergütung zu. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung gilt die Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag.
Für Abberufung und Neubestellung genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der in der Versammlung abgegebenen Stimmen.
Das hängt vor allem vom nächsten Versammlungstermin oder Ihrer Kündigungsfrist ab. Die eigentliche Übergabe der Unterlagen dauert in der Regel nur wenige Wochen.
Ja. Die bisherige Verwaltung ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben. Die Anforderung und Prüfung gehört bei uns selbstverständlich zur Übernahme dazu.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Ein Angebot erstellen wir bewusst erst nach einem Vor-Ort-Termin und einem Blick in Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen – so passt die Vergütung wirklich zu Ihrem Objekt und es gibt später keine Überraschungen.
Mieter erhalten neue Kontaktdaten und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung. Wir informieren sie rechtzeitig und schriftlich, damit Zahlungen und Anliegen nahtlos weiterlaufen.
Nicht unbedingt. Oft wird der Wechsel auf der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen. Ist es dringend, kann auch eine außerordentliche Versammlung einberufen werden – wir beraten Sie, welcher Weg passt.
Wir verwalten Immobilien in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt und Rheinhessen – persönlich betreut aus Mainz.
Ein WEG-Verwalter darf höchstens für fünf Jahre bestellt werden, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Gebunden sind Sie trotzdem nicht so lange: Die Eigentümer können den Verwalter jederzeit abberufen, der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung richtet sich die Laufzeit nach Ihrem Vertrag.
Sprechen Sie die Probleme zunächst schriftlich an und setzen Sie eine Frist – das schafft Klarheit und ist später hilfreich. Ändert sich nichts, stimmen Sie sich mit dem Verwaltungsbeirat und weiteren Eigentümern ab. Parallel können Sie Angebote neuer Verwaltungen einholen, damit die Versammlung direkt über Abberufung und Neubestellung entscheiden kann. Wir unterstützen Sie dabei mit einem kostenlosen Erstgespräch.
In einer WEG kann ein einzelner Eigentümer den Verwalter nicht allein kündigen: Die Eigentümerversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit die Abberufung und die Kündigung des Verwaltervertrags – idealerweise zusammen mit der Bestellung der neuen Verwaltung. Als Miet- oder Sondereigentumsverwaltung kündigen Sie als Eigentümer selbst, schriftlich und unter Einhaltung der vertraglichen Frist.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.